Blauzungenkrankheit – Informationen für Jägerinnen und Jäger

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine Viruserkrankung für die Wiederkäuer anfällig sind. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die jedoch für den Menschen völlig ungefährlich ist. Die Übertragung der BT von Tier zu Tier erfolgt über bestimmte Stechmückenarten. Man unterscheidet bei dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) zwischen 24 unterschiedlichen Serotypen. Eine Impfung gegen die BT ist vom Serotyp abhängig und nicht für alle Serotypen bisher verfügbar.

Sind Wildtiere empfänglich für das BTV?

Alle wiederkäuenden Wildarten sind grundsätzlich anfällig für das BTV. Es ist davon auszugehen, dass Rotwild besonders anfällig für BTV Erkrankungen ist. Auch bei Dam- und Muffelwild können häufiger Nachweise geführt werden. In früheren Studien konnten jedoch nur sehr selten Nachweise beim Rehwild erbracht werden, obwohl Rehwild sehr häufig und in Gebieten mit hoher BTV-Prävalenz bei gehaltenen Tieren untersucht wurde.

Wie verbreitet sich die Tierseuche im Wildbestand?

Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Daher tritt die Tierseuche saisonal abhängig vornehmlich in der warmen Jahreszeit bei feuchten Witterungsbedingungen auf (Juni bis November). Temperaturen unter 12°C reduzieren die Aktivität der Stechmücken. Da die Mücken leicht über den Wind verfrachtet werden können, ist es gut möglich, dass das Virus über weite Strecken verbreitet wird (>100 km möglich!). In den Wiederkäuerbeständen kann das Virus auch überwintern und sich die Tierseuche im nächsten Jahr weiter ausbreiten. Daher ist es möglich, dass das Virus sich über mehrere Jahre im Wildbestand hält.

Wie erkenne ich als Jägerin oder Jäger die Krankheit?

Nach einer Inkubationszeit von 7- 8 Tagen treten die ersten Krankheitsanzeichen auf. Zunächst führt die Blauzungenkrankheit zu einer erhöhten Körpertemperatur, Apathie und zur Absonderung des betroffenen Tieres von dem Rudel. Weiter schwellen die Äserschleimhäute und der Lecker an, es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Äser. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist selten. Außerdem treten im Kronsaum der Schalen
rötliche Veränderungen auf, die zu Bewegungsstörungen führen können. Weiter können Entzündungen an den Gesäugen, Lichtern und den Geschlechtsorganen auftreten. Damit ähneln die Symptome denen der Maul- und Klauenseuche, die ebenfalls anzeigepflichtig ist.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich

FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT

Verläuft die BTV Erkrankung für das betroffene Wild tödlich?

Eine BTV-Erkrankung kann tödlich verlaufen. Von dem BT-Virus gibt es 24 unterschiedliche Serotypen, die sich in ihrer krankmachenden Wirkung unterscheiden können. Weiter ist die Ermittlung von Sterblichkeitsraten bei Wildtieren aus den verschiedenen Gründen sehr schwierig. Zum Vergleich können lediglich Werte von gehaltenen Tieren herangezogen werden. Während des BTV-8 Ausbruchs 2006 bis 2008 in Deutschland verendeten 32% der erkrankten Schafe, 20% der erkrankten Rinder und 16% der erkrankten Ziegen. In NRW konnte man im Jagdjahr 2007/08 beim Fallwild des Rotwildes in 44% der Fälle Antikörpernachweise von BTV führen.

Da es sich bei dem derzeitigen BT-Ausbruch um den Serotyp 3 handelt und die Sterblichkeitsraten von gehaltenen Tieren nicht auf Wildtiere übertragen werden können, ist eine Abschätzung der Sterblichkeitsrate von Wildtieren nicht möglich.

Was muss ich als Jägerin/Jäger beachten, wenn man Anzeichen einer BTV Erkrankung erkennt?

Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig, d.h. der Jäger bzw. die Jägerin als kundige Person ist verpflichtet, den Verdacht auf BT dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. BT ist keine Zoonose und auch nicht auf Hunde übertragbar. Nach einem Kontakt zu einem möglicherweise mit BTV erkrankten Tier, sollten die üblichen Hygienemaßnahmen unternommen werden, bevor ein anfälliger Tierbestand betreten wird.

Was passiert, wenn ich als Jäger einen Verdacht auf BT dem Veterinäramt melde?

Für das Veterinäramt sind folgende Daten besonders relevant und würden in einem ersten Telefonat abgesprochen werden: Totfund oder Erlegung, Fundort, Wildart, Beschreibung der Auffälligkeiten und die Kontaktdaten. Im Folgenden werden die Durchführung einer Probennahme und der Probentransport besprochen. Kosten entstehen dem Jäger nicht! Eine Einschränkung der Jagd, auch nach einem positiven BTV-Nachweis, ist auszuschließen.

Gibt es eine Überwachung des Wild-Wiederkäuerbestandes auf BT in Niedersachsen?

Das Monitoring über die Verbreitung der BT bei Wildwiederkäuern wird seit dem Jahr 2009 durchgeführt. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung der 24 niedersächsischen Landesforst Forstämter, der Bundesforstbetriebe Niedersachsen und Lüneburger Heide, der Klosterforsten sowie des Nationalparks Harz. Auf diese Weise konnte eine repräsentative Flächenabdeckung des Landes erreicht werden.

Jährlich werden ca. 400 Proben von Wildwiederkäuern getestet. Von den insgesamt ca. 5.500 untersuchten Proben stammen etwa 47% vom Rotwild, 30% vom Damwild, 20% vom Rehwild und 3% vom Muffelwild. Hierbei werden EDTA-Blutproben sowohl auf den Virus als auch auf Antikörper getestet. Bisher wurde kein BT-Virusnachweis in den Untersuchungen geführt. Bei den Antikörperuntersuchungen ergab sich ein Reagentenanteil von ca. 1% pro Jahr. Aufgrund dessen konnte bisher davon ausgegangen werden, dass kein aktuelles BTV-Geschehen in der niedersächsischen Wildtierpopulation vorherrschte.

Pressemitteilung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

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